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Am Samstag, 27.3.2010, ist der letzte Flohmarkt!
Nach dem Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes vom 24.3.2010 dürfen an Sonntagen nur Flohmärkte veranstaltet werden, die mindestens 12 gewerbliche Händler nachweisen. Damit wurde unser Familienflohmarkt, auf dem ausschließlich Privatleute angeboten haben, verboten. Anders als gewerbliche Händler stören die Privatleute die Sonntagsruhe.
Wir bedauern dies sehr, bedanken uns aber bei allen treuen Ausstellern für die schöne Zeit!
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